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Brandschutz
In Sachen Brandschutz gibt es keine Kompromisse! Hier will jeder auf der sicheren Seite sein.
Die Generalklausel des Brandschutzes, die in ähnlicher Fassung in allen Landesbauordnungen enthalten sind, lautet:
„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.“
Wir sind für Sie da, wenn es um Ihren Brandschutz geht. Ob Wände, Decken, Böden oder Türen, wir beraten Sie gern und unverbindlich!